Berufsfachschule für
Sozialpädagogische
Assistenz (BFSAIT)

Du hast Freude am Umgang mit Kindern und willst in Kindertageseinrichtungen bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung mitwirken?

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Profil: Sozialpädagogik

Abschluss: Staatlich anerkannte/r sozialpädagogische/r Assistent/in

Dauer: 3 Jahre duale Ausbildung

Anmeldung: Direkt an unserer Schule

Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz

Die Ausbildung befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung mitzuwirken. Du hast Fragen? Dann rufe uns an, oder schreib uns eine E-Mail.

Der dreijährige praxisintegrierte vergütete Ausbildungsgang zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten richtet sich an Interessenten / Interessentinnen die Freude am Umgang mit Kindern haben. Die Ausbildung befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung mitzuwirken.

Die Ausbildung findet über drei Jahre sowohl an der Schule (theoretische Ausbildung) als auch in einer Kindertageseinrichtung (praxisintegriert) statt. Hierzu wird mit dem entsprechenden Träger dieser Kindertageseinrichtung ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Die Träger der anerkannten praktischen Ausbildungsstellen müssen zuvor mit der Schule einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.

Der theoretische Ausbildungsteil erstreckt sich über drei Jahre im Umfang mit durchschnittlich 19 Wochenstunden an drei Schultagen. Die praktische Ausbildung umfasst 1500 Stunden über die gesamte Ausbildungsdauer. Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei – bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ erworben. Die Auszubildenden erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden oder tarifvertraglichen Regelungen. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) zu nehmen und zu gewähren.

Interview mit einem Schüler der BFSAIT

Flyer BFSAIT

Aufnahmevoraussetzungen

1. Möglichkeit: Das Hauptschulabschlusszeugnis oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres muss einen Gesamtschnitt von 3,0 erreichen. Im Fach Deutsch muss mindestens die Note befriedigend vorliegen. Ein gleichwertiger Abschluss ist möglich

oder

2. Möglichkeit: Ein Hauptschulabschluss oder der des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung

oder

3. Möglichlichkeit: Ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung

sowie

der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeigneten angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über eine praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Eine Zeugnisanerkennung ist durch das Regierungspräsidium nachzuweisen.

Stundentafel

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1. Pflichtbereich
1.1 Fächer
Religionslehre und Religionspädagogik112
Deutsch221
Gemeinschaftskunde0,510,5
Englisch (nicht maßgeblich)0,510,5
1.2 Handlungsfelder
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln323
Entwicklungs- und Bildungsprozesse I232
Entwicklungs- und Bildungsprozesse II333
Mit Eltern u. Bezugspersonen zusammenarbeiten10,50,5
Übergange mitgestalten10,50,5
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen222
2. Wahlpflichtbereich, z. B. Musik/Bildende Kunst/Werken 121
3. Sozialpädagogisches Handeln Pflichtbereich (Praxis)
– mindestens 1500 Stunden
233
4. Wahlbereich111
Summe 202220